Teilnahme am Camp:
Eine Teilnahme ist auszuschließen, wenn der Teilnehmer kurz vor Beginn des Camps an einer ansteckenden Krankheit leidet. Die Teilnehmer erkennen mit der Anmeldung die Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung von Fighting Fitness Bechhofen erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews durch den Fighting Fitness Bechhofen im Internet und Printmedien ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
Eine Erstattung der Tickets ist nur in äußerst seltenen Fällen möglich. Die Anfrage auf Erstattung muss schriftlich erfolgen und durch den Veranstalter bestätigt werden.
Haftung:
Wir haften als Veranstalter für eine gewissenhafte Maßnahmenvorbereitung und die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Krankheit, Unfällen und Verlust. Teilnehmer haften für verursachte Schäden gegenüber uns, den Leistungsträgern und Untereinander.
Gesundheitliche Einschränkungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Veranstalter vorab schriftlich bekannt gemacht werden.
Verzichtserklärung:
1. Die Teilnahme am Training und Veranstaltungen von Fighting Fitness Bechhofen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
2. Die teilnehmende Person verzichtet hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Training und an einer Veranstaltung des Vereins eintreten können.
3. Auch für Sachschäden wird eine Haftung von Seiten des Vereins oder seinen Vertreter:innen ausgeschlossen.
4. Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die der teilnehmenden Person zum Zeitpunkt seiner / ihrer Anmeldung durch den Kauf eines Tickets nicht bekannt sind, übernimmt der Verein oder sein:e Vertreter:innen im Falle eines Unfalles oder Schadens keine Haftung.
5. Jede Erkrankung, auch plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem wird einem / einer der Trainer:innen oder seiner / ihrer Vertreter:innen unverzüglich mitgeteilt und das Training gegebenenfalls abgebrochen.
6. Darüberhinaus anerkennt die teilnehmenden Person , dass der Verein, seine Vertreter:innen und Beauftragten, nicht für solche Schäden einzustehen haben, die eine andere teilnehmende Person verursacht. Der teilnehmenden Personen haften stattdessen untereinander für vorsätzliche und / oder grob fahrlässige verursachte Schäden. Die Haftung ist in solchen Fällen ebensfalls auf Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zur Verwirklichung dieser Erklärung stellt die teilnehmenden Person den Verein, die Vertreter:innen und Helfer:innen des Vereins von sämtlichen Haftungsansprüchen sowie verursachten Schadensansprüchen, die Dritten im Rahmen des Trainings oder Veranstaltungen entstehen, frei. Eingeschlossen sind hierbei auch sämtliche Ansprüche, die er / sie, seine / ihre Erbberechtigten oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen können.
7. Der Verein übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der teilnehmenden Person. Dies gilt auch für abhanden gekommene Wertsachen, Bekleidungsstücke und andere Gegenstände.
8. Die teilnehmenden Person bestätigt, dass er / sie gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings oder einer Veranstaltung auftreten können, versichert ist. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Veranstaltungsort. Ist dies nicht der Fall, geschieht das auf eigene Verantwortung.
Aufsichtspflicht, Verhaltensregeln:
Personen unter 16 Jahren, die nicht Mitglied im Verein FIghting Fitness Bechhofen sind, können an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
Personen zwischen 16 und 18 Jahren können in Begleitung einer Aufsichtsperson an der Veranstaltung teilnehmen
Sollte der Teilnehmer durch ein entsprechendes Verhalten die Maßnahme stark gefährden oder durch anderes unangemessenes Fehlverhalten auffallen, so ist die Leitung befugt, den Teilnehmer des Platzes zu verweisen.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Organisatoren Folge zu leisten und sich an diese Teilnahmebedingungen sowie die Regeln der jeweiligen Hausordnung zu halten.
Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms vor.
Unser Verein:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.